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Letzte Durchsicht auf Aktualität
(mit kleinen Anpassungen): 01.2012
7 Gründe, die AEVO-Lernkartei
von memoPower zu erwerben:
Tipps für TrainerInnen, die auf
die
Ausbilderprüfung vorbereiten
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Unterweisungsprobe / Unterweisungskonzept für die AEVO-Prüfung |
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Unterweisungsprobe: Ist ein Unterweisungskonzept für die AEVO-Prüfung wirklich erforderlich?
Nach meiner Kenntnis verlangen derzeit (Nov. 2010) die meisten IHKs, dass Sie ein Unterweisungskonzept für Ihre 'Unterrichtsprobe' (insbesondere zum Lehrgespräch oder zur 4-Stufen-Methode) einreichen.
Die verschiedenen IHKs haben derzeit noch unterschiedliche Vorstellungen, wie solch ein Unterweisungskonzept im Idealfall aussehen soll.
Unabhängig davon, ob Ihre IHK solch ein Konzept verlangt oder nicht, empfehle ich Ihnen sehr, solch ein Unterweisungskonzept zu erstellen, und zwar ein möglichst gutes!
Begründung: Je besser Sie sich mit Hilfe eines solchen (schriftlichen) Konzeptes auf Ihre Unterweisungsprobe vorbereitet haben, desto sicherer werden Sie sich in der Prüfung fühlen - auch wenn Prüfungen für Sie generell mit Aufregung / Stress verbunden sein sollten.
Ich habe die TeilnehmerInnen, die an meinen AEVO-Seminaren (AdA - Ausbildung der Ausbilder) teilgenommen haben, viele Jahre lang durch die Prüfungsausschüsse der IHK Köln prüfen lassen. Für die dortigen Prüfungen hat sich ein zweiteiliges Konzept bewährt, das ich Ihnen gern kostenfrei zum Download anbiete:
Wichtiger Hinweis:
Viele AEVO-Prüfungskommissionen in den IHKs verschließen (noch immer) die Augen vor der Tatsache, dass sie bereits seit Herbst 2009 (eigentlich) gar kein Konzept von Ihnen verlangen dürfen und dass für die Beurteilung / Bewertung eines solchen Unterweisungskonzeptes schlicht die Rechtsgrundlage fehlt!
Der DIHK (das ist der Dachverband der IHKs) hat seine Mitglieder zwar auf diese Tatsache hingewiesen, aber manche IHK-Prüfungsausschüsse ignorieren das - vermutlich aus fahrlässiger Unkenntnis.
Für den - hoffentlich nicht eintretenden Fall - dass Sie den 'Praktischen' Teil Ihrer AEVO-Prüfung nicht bestehen und in diesem Prüfungsteil an Ihrem Konzept 'herumgemeckert' worden sein sollte, fordern Sie bitte vom Prüfungsausschuss sofort(!) einen entsprechenden Vermerk im Prüfungsprotokoll: Auf diese Weise haben Sie die Chance, diesen so genannten 'Formfehler' bei der Prüfung zu beweisen und dadurch das Prüfungsergebnis anzufechten (durch 'Widerruf').
Falls Sie Ihr Fachwissen zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung verstärken / abrunden wollen, empfehle ich Ihnen die AEVO-Lernkartei.
Bitte streichen Sie mit der Maus über die Karten.
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Reinhold Vogt - memoPower
Deutschlands innovativer Lerntechniktrainer / Gedächtnistrainer
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